Ab sofort ist der Zutritt aufgrund einer Veränderung der niedersächsischen Corona-Verordnung zu allen Indoor-Sportstätten nur noch für geimpfte oder genesene Personen (maximal 6 Monate alter Nachweis) erlaubt! Nur Mitglieder und Übungsleitende, die 2G nachweisen können, haben Zutritt. Minderjährige und der Outdoorsport sind davon nicht betroffen. Ein zusätzlicher Test ist dementsprechend nicht mehr notwendig, wir empfehlen dennoch weiterhin vor dem Sport einen Test zu machen (zum Beispiel in unseren Testzentren in der Maschstr. oder in Kirchrode). Ein Infopoint im Eingang des TKH in der Maschstraße (Altbau) ist dazu eingerichtet.
Ausnahmen von der 2G-Regel:
Bitte beachtet, dass seit eurer zweiten Corona-Schutzimpfung (nicht bei “Booster”) 14 Tage vergangen sein müssen, damit ihr als vollständig geimpft geltet. Als genesen zählt ihr dann, wenn ihr die Corona-Infektion hattet und nachweislich seit über 28 Tagen wieder geheilt seid. Wir möchten euch noch darauf hinweisen, dass eure Nachweise von uns lediglich als Zugangskontrolle verarbeitet werden.
GANZ WICHTIG: Für Kinder unter 6 Jahren sowie für Jugendliche unter 18, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt KEINE Nachweispflicht.
Weiterhin gelten unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die man hier findet.