3G-Nachweispflicht ab 26.08.

3G-Nachweispflicht ab Do., 26.08.2021

Seit dem 25.08.2021 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, die Indoor-Sport grundsätzlich ohne Einschränkungen erlaubt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die sogenannte 3G-Regel eingeführt. Diese greift immer dann, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist: Die 7-Tage-Inzidenz liegt an mindestens fünf Tagen hintereinander bei mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern, oder zwei der drei Kriterien der ersten Warnstufe sind erfüllt und wurden per Allgemeinverfügung festgelegt.

Dann ist Sport drinnen in geschlossenen Räumen nur noch für vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete mit negativem Testergebnis möglich. Das Testergebnis darf bei einem PoC-Antigentests (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Momentan (25.08.2021) ist der erste der beiden Punkte erfüllt, sodass wir ab Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung der Region Hannover gesetzlich dazu verpflichtet sind, die 3G-Regel umzusetzen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Do., 26.08.2021.

Was das für euch bedeutet, möchten wir euch an dieser Stelle so einfach wie möglich erklären:

Ihr seid geimpft oder genesen?
Ihr habt ab sofort die Möglichkeit, bei eurem Übungsleiter*in euren Impf- oder Genesenennachweis vor der Sportstunde vorzuzeigen.

Für Mitglieder in unserem Gesundheitsstudio könnt ihr ganz einfach am Studiotresen euren Impf- oder Genesenennachweis (z.B. Foto vom Impfausweis etc.) vorzeigen. Wir hinterlegen diesen Nachweis dann in unserem System, sodass ihr danach ohne regelmäßige Überprüfung zu uns kommen könnt.

Bitte beachtet, dass seit eurer finalen Corona-Schutzimpfung 14 Tage vergangen sein müssen, damit ihr als vollständig geimpft geltet. Als genesen zählt ihr dann, wenn ihr die Corona-Infektion hattet und nachweislich seit über 28 Tagen wieder geheilt seid. Wir möchten euch noch darauf hinweisen, dass eure Nachweise von uns lediglich als Zugangskontrolle verarbeitet werden.

Ihr seid NICHT geimpft oder genesen?
Dann müsst ihr vor der Sportstunde bitte einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden bzw. im Falle eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Wir bitten euch darum, den Testnachweis eurer Übungsleitung unaufgefordert zu zeigen. 

 

GANZ WICHTIG: Für Kinder unter 6 Jahren sowie für Jugendliche, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt KEINE Testpflicht.

 

Keines der 3 G’s trifft auf euch zu und ihr möchtet euch auch nicht testen lassen?

Leider ist die Teilnahme an unseren Sportkursen dann aktuell nicht möglich. Nutze doch gerne unsere Outdoor-Angebote oder unser Live-Sportprogramm online von zu Hause.

 

Weiterhin gelten unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die man hier findet.