…zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports
Im Rahmen der Veröffentlichung vom Ethik-Code vom TKH wurde die Verhaltensrichtlinie für Übungsleiter aktualisiert:
Selbstverpflichtung
- Ich verpflichte mich dazu beizutragen, dass in der Jugendarbeit des Turn-Klubb zu Hannover keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
- Ich trage damit zum Schutz der mir anvertrauten Jungen und Mädchen vor körperlichem und seelischem Schaden bei.
- Ich gehe mit Kindern und Jugendlichen verantwortungsbewusst, vertrauensvoll und wertschätzend um.
- Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie die anderer Vereinsmitglieder.
- Ich werde meine Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht für sexuelle Kontakte missbrauchen.
- Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist, die disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat.
- Ich beziehe aktiv Stellung gegen sexistisches und diskriminierendes Verhalten in verbaler und nonverbaler Form.
- Ich beziehe in Gruppen und gegenüber einzelnen Personen aktiv Stellung gegen grenzüberschreitendes Verhalten durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende und vertusche es nicht.
- Im Falle von Grenzverletzungen und Übergriffen informiere ich die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und ziehe (fachliche) Unterstützung und Hilfe hinzu. Dabei steht für mich der Schutz der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.
- Ich unterstütze Mädchen und Jungen aktiv dabei, ihre Belange zu äußern und zu vertreten und informiere sie über ihre Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Sport.